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Scheidung
Online
Sofern Sie sich von Ihrem
Ehepartner einvernehmlich scheiden
lassen wollen, könne Sie über meine Website die sog.
Online Scheidung
abwickeln.
Die
Möglichkeit
der Online Scheidung ist für Eheleute immer
dann gegeben, wenn Sie seit annähernd 12 Monaten getrennt
voneinander leben und
streitige familienrechtliche Angelegenheiten, wie z.B.
Unterhaltsfragen,
Sorgerechtsproblematiken oder die Frage der
Vermögensauseinandersetzung nicht
bestehen oder bereits geklärt sind. Die Scheidung
Online
ermöglicht den
Mandanten die Abwicklung aller Formalitäten ohne den Gang zum
Anwalt und spart
dadurch Zeit.
Online
Scheidung
bedeutet
entgegen dem Sprachverständnis
jedoch nicht, dass die Scheidung online verhandelt und ausgesprochen
wird!
Vielmehr wird die Scheidung durch den Rechtsanwalt via Internet
lediglich
vorbereitet. Ein Gerichtstermin, bei welchem Sie
regelmäßig anwesend sein
müssen, ist weiterhin erforderlich. Der Gang zu Gericht wird
Ihnen durch die
Online Scheidung somit nicht erspart! Zudem ist
es auch nicht
zutreffend, dass die Scheidung Online kostengünstiger
ist. Viele Kollegen im
Internet versuchen den
Eindruck zu erwecken, dass Sie mit dieser Form der Scheidung
– im Gegensatz zur
„normalen“ Scheidung – Geld sparen
können. So schön dies auch wäre: Es ist
einfach nicht wahr! Die anwaltliche Vergütung in gerichtlichen
Verfahren
richtet sich nach den Regeln des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). In
diesem ist bestimmt, welche Gebühren der Rechtsanwalt bei
einem bestimmten
Streitwert berechnen darf, aber auch muss! Die Höhe des
Streitwertes wird vom
Gericht festgesetzt und ist unabhängig davon, ob Sie die
Scheidung via Internet
einleiten oder den Anwalt persönlich in seinem Büro
beauftragen. Richtig ist,
dass Gerichte teilweise bei einvernehmlichen Scheidungen den Streitwert
reduzieren, so dass hierdurch entsprechend niedrigere Anwalts- und
Gerichtskosten entstehen. Dies ist jedoch unabhängig von der
Art und Weise der
Einleitung des Scheidungsverfahrens (online oder persönlich)
möglich. Maßgeblich
ist allein die Einvernehmlichkeit der Scheidung. Zutreffend
ist hingegen,
dass Sie bei einer einvernehmlichen
Scheidung als Ehepaar lediglich einen Rechtsanwalt mit der
Durchführung Ihrer
Scheidung beauftragen müssen und dadurch die Gebühren
für einen zweiten
Rechtsanwalt sparen. Jedoch ist dies nicht nur bei einer
Online Scheidung
möglich, sondern gängige Praxis bei einvernehmlichen
Scheidungen! Ein Vorteil
durch die Scheidung Online besteht somit nicht. Dies jedoch
wird
ebenfalls bei
vielen Kollegen besonders hervorgehoben und führt bei
juristischen Laien zu
Missverständnissen.
Warum ich
Ihnen dies
alles mitteile? Weil ich als
Rechtsanwältin allein Ihre Interessen vertrete und mir die
umfassende
rechtliche Beratung meiner Mandanten am Herzen liegt. Die Transparenz
der für
Sie anfallenden Kosten und das Aufzeigen verschiedener
Lösungsmöglichkeiten
sind insoweit nur selbstverständlich. Sofern Sie
sich dazu
entschlossen haben, mit meiner Hilfe
die Online Scheidung durchzuführen, sind nur wenige Schritte
zur Einleitung
des
Verfahrens
erforderlich.
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