Einleitung
Bei einer Scheidung sind nicht nur Vermögensaufteilungen und Unterhaltsfragen von Bedeutung, sondern auch die Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass diese gerecht verteilt werden. Doch nicht immer ist eine direkte Teilung möglich. In solchen Fällen kommt der schuldrechtliche Versorgungsausgleich ins Spiel.
Diese besondere Regelung greift insbesondere dann, wenn Rentenansprüche erst später ausgezahlt werden können – beispielsweise bei betrieblicher Altersvorsorge, ausländischen Renten oder bestimmten privaten Vorsorgeansprüchen. Doch wie funktioniert dieser Mechanismus, welche Voraussetzungen gelten, und worauf sollten Betroffene achten? In diesem Artikel erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich wird angewandt, wenn Rentenanwartschaften nicht direkt geteilt werden können.
- Er wird erst wirksam, wenn der ausgleichspflichtige Ex-Partner Rente bezieht.
- Der ausgleichsberechtigte Ex-Partner muss selbst eine laufende Altersversorgung haben, um den Anspruch geltend machen zu können.
- Häufige Anwendungsfälle sind betriebliche Altersvorsorgen und ausländische Renten.
- Die Umsetzung erfolgt nicht automatisch, sondern muss gerichtlich beantragt werden.
Grundlagen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs
Definition und rechtliche Einordnung
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich ist eine spezielle Form des Versorgungsausgleichs, die zum Tragen kommt, wenn eine unmittelbare Teilung der Rentenanwartschaften nicht möglich ist. Während beim regulären Versorgungsausgleich eine direkte Aufteilung erfolgt, wird beim schuldrechtlichen Versorgungsausgleich die Rente erst dann ausgeglichen, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wird.
Das bedeutet, dass die ausgleichsberechtigte Person erst dann Zahlungen erhält, wenn der ausgleichspflichtige Ex-Partner in Rente geht. Die Ausgleichszahlung erfolgt dann direkt zwischen den geschiedenen Ehepartnern.
Voraussetzungen für den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich kann nicht in jedem Fall geltend gemacht werden. Bestimmte Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Die Rentenansprüche konnten zum Zeitpunkt der Scheidung nicht direkt aufgeteilt werden, sodass ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich vorbehalten wurde.
- Der ausgleichspflichtige Ex-Partner muss bereits Rente beziehen.
- Die berechtigte Person muss selbst eine laufende Altersversorgung erhalten, also beispielsweise eine eigene Rente.
- Es muss ein Antrag auf den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich gestellt werden.
Typische Anwendungsfälle sind betriebliche Altersvorsorgen, ausländische Renten oder Fälle, in denen ein Versorgungsausgleich aufgrund früherer gesetzlicher Regelungen nicht vollständig durchgeführt werden konnte (z. B. Entscheidungen vor dem 01.09.2009).
Berechnung und Umsetzung
Die Berechnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs erfolgt individuell. Dabei wird die Höhe der auszugleichenden Rente geprüft und durch das Familiengericht festgelegt.
Ablauf der Durchführung:
- Antragstellung beim Familiengericht: Die ausgleichsberechtigte Person muss aktiv werden und einen Antrag einreichen.
- Gerichtliche Prüfung: Das Familiengericht überprüft die Voraussetzungen und legt die Höhe des Anspruchs fest.
- Zahlungspflicht: Der ausgleichspflichtige Ex-Partner muss ab Renteneintritt monatliche Zahlungen an den Berechtigten leisten.
Um Zahlungsschwierigkeiten zu vermeiden, besteht gemäß § 21 Abs. 1 VersAusglG die Möglichkeit, dass der Anspruch direkt an den Versorgungsträger abgetreten wird. In diesem Fall zahlt der Versorgungsträger den geschuldeten Betrag direkt an den berechtigten Ex-Partner. Diese Variante kann helfen, Streitigkeiten und Verzögerungen zu vermeiden.
Fazit
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich bietet eine Lösung für Fälle, in denen eine direkte Teilung der Rentenansprüche nicht möglich ist. Besonders relevant ist diese Regelung bei betrieblicher Altersvorsorge, ausländischen Renten oder Altentscheidungen vor dem 01.09.2009.
Da die Umsetzung nicht automatisch erfolgt, sondern ein Antrag gestellt werden muss, sollten Betroffene sich rechtzeitig informieren. Wer unsicher ist, sollte sich juristisch beraten lassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Wann wird der schuldrechtliche Versorgungsausgleich angewendet?
Er kommt zum Einsatz, wenn eine direkte Teilung der Rentenanwartschaften nicht möglich ist, etwa bei betrieblicher Altersvorsorge oder ausländischen Renten.
Muss ich den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich beantragen?
Ja, dieser Ausgleich erfolgt nicht automatisch. Die ausgleichsberechtigte Person muss aktiv beim Familiengericht einen Antrag stellen, sobald der ausgleichspflichtige Ex-Partner Rente bezieht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben dem Renteneintritt des Ex-Partners muss die berechtigte Person selbst eine laufende Altersversorgung beziehen, da andernfalls kein Anspruch besteht.
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