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Rechtsanwältin Bastian

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Doreen Bastian in Ihrem Büro in Norderstedt







Versorgungsausgleich nach Tod des Ehegatten | RAin Bastian

Versorgungsausgleich nach dem Tod des Ehegatten – Kürzung der Rente beenden

Sie erhalten eine gekürzte Rente, obwohl Ihr geschiedener Ehegatte verstorben ist?

In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, den Versorgungsausgleich rückgängig zu machen und Ihre volle Versorgung wiederzuerlangen.

Als Fachanwältin für Familienrecht unterstütze ich Sie bei der Abänderung des Versorgungsausgleichs nach § 51 VersAusglG – kompetent und effizient.

 

Wann ist eine Abänderung möglich?

  • Ihr geschiedener Ehegatte ist verstorben,
  • Sie beziehen aktuell eine gekürzte Rente oder Pension,
  • Die Entscheidung zum Versorgungsausgleich ist vor dem 31.08.2009 ergangen.

In welchen typischen Fällen kommt eine Abänderung in Betracht?

  • Einer der Ehegatten ist oder war Beamter,
  • nachträgliche Zurechnung von Kindererziehungszeiten (sogenannten „Mütterrente“),
  • Zeiten der Schul- und Hochschulausbildung werden nicht mehr bzw. nur noch begrenzt
    rentensteigernd berücksichtigt.

Ihr Vorteil: Wiederherstellung der vollen Versorgung

  • Ihre Versorgung wird nicht länger gekürzt,
  • Ihre wirtschaftliche Lage wird dauerhaft verbessert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Sterbeurkunde des geschiedenen Ehepartners
  • Aktueller Renten- oder Pensionsbescheid

So läuft das Verfahren ab

  1. Individuelle Prüfung Ihrer Voraussetzungen im Beratungsgespräch
  2. Vorbereitung und Einreichung des Antrags beim zuständigen Familiengericht
  3. Gerichtliche Entscheidung zur teilweisen oder vollständigen Aufhebung des Ausgleichs
  4. Benachrichtigung der Versorgungsträger zur Anpassung Ihrer Bezüge

Jetzt Ersteinschätzung anfordern

Ich biete Ihnen eine persönliche Beratung zur Abänderung Ihres Versorgungsausgleichs – in meiner Kanzlei in Hamburg oder Norderstedt, telefonisch oder online.

Jetzt Erstberatung vereinbaren

Hinweis: Die Abänderung des Versorgungsausgleichs ist ein rechtlich und tatsächlich anspruchsvolles Verfahren. Vertrauen Sie auf fachanwaltliche Erfahrung und zielgerichtete Vertretung.

 

Kontakt

Ich biete sowohl persönliche Beratungstermine vor Ort als auch die Möglichkeit einer Beratung per Video, Mail oder Telefon an, um Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Verfahrens zur Abänderung des Versorgungsausgleichs zu ermöglichen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

 

Oder kontaktieren Sie mich per E-Mail oder Telefon:

kontakt@rechtsanwaeltin-bastian.de
Tel: 040 / 79 69 14 94

Für weitere Informationen zu den Themen Versorgungsausgleich und Familienrecht besuchen Sie gerne meine Website:

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Sie möchten eine Beratung vereinbaren? Über den unten stehenden Button kommen Sie zu einem Kontaktformular in dem Sie Ihren Wunschtermin und Ihr Anliegen angeben können. Ich werde mich kurzfristig bei Ihnen melden.

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E-Mail-Beratung

Sie haben eine juristische Frage zu einem klar umrissenen Sachverhalt? Für solche Fälle biete ich eine reine und unkomplizierte E-Mailberatung an. Bitte füllen Sie dazu den Fragebogen aus. Für diesen und weitere Informationen gehen Sie bitte den Weg über den Button.

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Neben der persönlichen Beratung vor Ort steht Ihnen auch die Möglichkeit einer reinen Video-Beratung zur Verfügung oder eine Mischung aus persönlicher und Video-Beratung, so dass Sie passend zur Ihrer aktuellen Situation flexibel Termine vereinbaren können.

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Rechtsanwältin Doreen Bastian

Fachanwaltskanzlei für Familienrecht und Sozialrecht in Hamburg-Wandsbek und Norderstedt

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Wandsbeker Marktstraße 24-26
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Fax: 040 / 68 26 85 89
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