
Ihre Fragen - meine Antworten
Was muss ich beachten, wenn ..? Wie funktioniert eigentlich ...?
Gerade in Rechtsangelegenheiten entstehen viele Fragen. Auf dieser Seite möchten ich Ihre Fragen beantworten.
Familienrecht
Anwälte gibt es viele in Deutschland. Den richtigen Anwalt für sich zu finden, ist daher gar nicht so einfach. Ein Anhaltspunkt kann der Erwerb einer Fachanwaltschaft sein, weil der Anwalt hierdurch nachweisen muss, dass er nicht nur die theoretischen Kenntnisse im Rahmen eines speziellen Lehrgangs erworben hat, sondern auch im jeweiligen Fachgebiet eine vorgegebene Anzahl von Fällen bearbeitet hat. Hierdurch wird praktische Erfahrung gewährleistet. Sie können auch auf Bewertungsportale, wie z.B. www.anwalt.de zurückgreifen oder auf persönliche Empfehlungen. In einem kostenpflichtigen Erstberatungsgespräch werden Sie dann erfahren, ob Ihnen der Anwalt in Ihrer Angelegenheit helfen kann.
Ein Anwalt für Familienrecht beschäftigt sich mit allen Fragen, die durch partnerschaftliches Zusammenleben (sei es als nichteheliche Lebensgemeinschaft oder als Ehepaar) entstehen. Klassische Themen sind Fragen zur Scheidung oder zum Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt oder Elternunterhalt. Auch der Vermögensausgleich bei Trennung oder Fragen des Zugewinns bei Scheidung gehören zum Familienrecht. Ein Anwalt für Familienrecht kann einen Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag erstellen sowie eine Trennungsvereinbarung bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung aufsetzen. Auch Fragen zum Umgang oder Sorgerecht wird Ihnen ein Anwalt für Familienrecht beantworten können.
Welche Kosten bei einem Anwalt im Familienrecht anfallen, hängt davon ab, was alles geregelt werden muss und wie umfangreich die Angelegenheit ist. Ohne gesonderte Gebührenvereinbarung berechnen sich die Kosten nach dem RVG und somit nach dem jeweiligen Streitwert. Dabei ist für jede zu regelnde Angelegenheit ein eigener Streitwert zu bilden. Im gerichtlichen Verfahren dürfen die Gebühren nach dem Streitwert nicht unterschritten werden. Dies bedeutet, dass die anwaltlichen Mindestkosten in einem Gerichtsverfahren überall gleich sind, es sei denn, es wurde eine Gebührenvereinbarung getroffen. Die Gebühren können dann höher ausfallen, niedriger jedoch nicht.
Das anwaltliche Berufsrecht erlaubt es Rechtsanwälten nicht eine Rechtsberatung kostenlos durchzuführen. Für die Beratungstätigkeit sind die Gebühren des Rechtsanwaltes frei mit dem Mandanten zu vereinbaren. Ohne Vereinbarung sind die Beratungskosten für einen Verbraucher jedoch nach oben hin begrenzt. Sie dürfen nicht mehr als EUR 249,90 (EUR 190,00 Beratungsgebühr zzgl. einer Postpauschalen von EUR 20,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer) betragen. Die Kosten einer Erstberatung (sei es wegen einer Scheidung oder zu Fragen des Unterhaltes, Zugewinns etc.) sind bei mir regelmäßig geringer. Grundsätzlich veranschlage ich eine Pauschalvergütung in Höhe von EUR 220,00 inkl. Umsatzsteuer.
In einem Ehevertrag regeln Sie ganz individuell Ihre persönliche Situation bei einer Ehe und für den Fall einer Scheidung. Von daher kann eine pauschale Aussage über die Kosten eines Ehevertrages nicht getroffen werden. Die Kosten können nach Streitwert, als Pauschale oder Stundenhonorar berechnet werden. Im Rahmen eines Erstberatungsgespräches können die zu treffenden Regelungen besprochen und der Kostenrahmen abgesteckt werden.
Die Anwaltskosten bei der Scheidung sind abhängig vom Streitwert. Dieser bemisst sich bei einer Scheidung nach dem dreifachen Nettoeinkommen der Ehegatten zzgl. eines Prozentsatzes des vorhanden Vermögens. In Hamburg und Schleswig-Holstein wird der Vermögensansatz unterschiedlich berechnet. Da es einen gesetzlich vorgegebenen Mindeststreitwert gibt, liegen die Kosten für einen Anwalt bei mindestens EUR 850,85.
Um eine Scheidung einzureichen, benötigen Sie einen Anwalt. Sollte Ihr Ehegatte bereits die Scheidung eingereicht haben, benötigen Sie nur dann einen Anwalt, wenn aus Ihrer Sicht noch rechtliche Fragen zu klären sind und Sie eigene Anträge im Scheidungsverfahren stellen wollen. Sollten Sie keinen eigenen Anwalt haben, müssen Sie sich zur Hälfte an den Gerichtskosten beteiligen. Deren Höhe richtet sich nach dem Streitwert des Verfahrens, welcher sich am dreifachen Nettoeinkommen der Ehegatten zzgl. zu berücksichtigender Vermögenswerte orientiert. Die Gerichtskosten betragen mindestens EUR 238,00, so dass Ihr Anteil jedenfalls bei EUR 119,00 liegt.
Bei einer Scheidung zahlt regelmäßig jeder Ehegatte seine eigenen Kosten. Dies bedeutet, dass derjenige, der einen Anwalt für eine Scheidung beauftragt, diesen Anwalt auch selber bezahlt. Eine Kostenerstattung vom anderen Ehegatten kann auch dann nicht verlangt werden, wenn dieser keinen Anwalt hinzugezogen hat. Haben beide Ehegatten einen Anwalt, zahlt jeder seinen eigenen Anwalt. Bei einer Scheidung zahlt daher jeder Ehegatte seine Anwaltskosten selber.
Ein Scheidungsantrag kann nur von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Daher ist bei einer Scheidung mindestens ein Anwalt erforderlich. Dieser Anwalt vertritt einen der Ehegatten, leitet das Scheidungsverfahren beim Familiengericht ein und stellt in der mündlichen Verhandlung den Scheidungsantrag. Der andere Ehegatte benötigt dann nicht unbedingt einen Anwalt, sondern kann der Scheidung zustimmen.
Sollten Sie die Einreichung der Scheidung beabsichtigen, kann diese nach unserem Erstberatungsgespräch umgehend eingereicht werden, wenn Sie bereits die Heiratsurkunde, einen etwaigen Ehevertrag sowie die Geburtsurkunden minderjähriger Kinder mitbringen.
Beim Elternunterhalt geht es primär um Fragen des Unterhaltsrechts, welches zum Familienrecht zählt. Allerdings entstehen die Fragen des Elternunterhaltes in den allermeisten Fällen, wenn Eltern hilfebedürftig werden und Sozialleistungen benötigen. Aufgrund dieses Zusammenhangs ist es von Vorteil, wenn der Anwalt auch Kenntnisse im Sozialrecht hat. Am Besten kann Sie daher ein Anwalt beraten, der sich sowohl im Familienrecht als auch im Sozialrecht auskennt.
Da der Ehevertrag Regelungen für die Ehe und im Falle einer Trennung und Scheidung aufstellt, kann hierzu am Besten ein Anwalt im Familienrecht beraten. Ein Fachanwalt im Familienrecht ist spezialisiert auf alle Themen rund um Heirat und Scheidung, so dass er einen auf die persönlichen Verhältnisse angepassten Ehevertrag erstellen kann.
Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, so dass man zwingend einen Notar benötigt. Dabei kann der Ehevertrag vom Notar erstellt werden. Sie können den Ehevertrag auch vom Anwalt für Familienrecht erstellen lassen und sodann notariell beurkunden lassen.
Bei der Berechnung des Elternunterhalts können insbesondere Fahrtkosten zur Arbeit, sonstige berufsbedingte Aufwendungen, Kredite, private Altersvorsorge, Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung sowie Fahrtkosten für die Besuche beim Elternteil berücksichtigt werden.
Sozialrecht
Das Sozialrecht regelt die Ansprüche der Bürger gegen den Staat und beinhaltet alle die Rechtsnormen des öffentlichen Rechts, die der Absicherung der sozialen Risiken dienen. Hierzu zählen insbesondere Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit sowie Pflegebedürftigkeit. Das Sozialrecht ist in den 12 Sozialgesetzbüchern sowie weiteren speziellen Gesetzen, wie das BAföG oder das Wohngeldgesetz, geregelt. Da das Sozialrecht somit sehr umfangreich ist, ist es sinnvoll einen Anwalt aufzusuchen, der sich regelmäßig damit beschäftigt oder sogar Fachanwalt für Sozialrecht ist.
Zum klassischen Sozialrecht zählen nur die gesetzlichen Versicherungszweige, wie die gesetzliche Krankenversicherung. Bei Problemen mit privaten Versicherungen, wie die private Krankenversicherung, ist ein Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner. Einige Anwälte für Sozialrecht bearbeiten aber auch private Vorsorgeversicherungen. Ich selber bin jedoch nur im klassischen Sozialrecht tätig.
Das anwaltliche Berufsrecht erlaubt es Rechtsanwälten nicht eine Rechtsberatung kostenlos durchzuführen. Dies gilt auch im Sozialrecht. Für die Beratungstätigkeit sind die Gebühren des Rechtsanwaltes frei mit dem Mandanten zu vereinbaren. Ohne Vereinbarung sind die Beratungskosten für einen Verbraucher jedoch nach oben hin begrenzt. Sie dürfen nicht mehr als EUR 249,90 (EUR 190,00 Beratungsgebühr zzgl. einer Postpauschalen von EUR 20,00 zzgl. 19% Umsatzsteuer) betragen. Die Kosten einer Erstberatung sind bei mir regelmäßig geringer. Grundsätzlich veranschlage ich eine Pauschalvergütung in Höhe von EUR 220,00 inkl. Umsatzsteuer.
Sofern Sie über wenig Einkommen verfügen und in Hamburg leben, gibt es die Möglichkeit für einen geringen Beitrag von maximal EUR 15,00 sich bei der Öffentlichen Rechtsauskunft beraten zu lassen. In anderen Bundesländern, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, gibt es die Möglichkeit einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Darüber kann der Anwalt dann auch die Erstberatung abrechnen.
Auch die Gebühren für einen Anwalt im Sozialrecht sind gesetzlich vorgegeben. Anders als in vielen anderen Rechtsgebieten bemessen sich die Gebühren allerdings nicht nach dem Streitwert. Es ist vielmehr ein Gebührenrahmen vorgegeben, so dass der Anwalt die Gebühren je nach Umfang und Schwierigkeit bestimmt. Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich. Ist ein Widerspruchs- oder Klageverfahren erfolgreich, muss in aller Regel die Behörde die Anwaltskosten übernehmen.
Das Kindergeld ist eine Regelung aus dem Steuerrecht. Da es eine staatliche Unterstützung darstellt, beraten hierzu oft Anwälte im Sozialrecht.
Wenn Sie Ärger mit der Krankenkasse haben, dann kann Ihnen ein Anwalt im Sozialrecht weiterhelfen. Sollte es sich um eine private Krankenversicherung handeln, kann es sein, dass der Anwalt im Sozialrecht Sie nicht beraten kann, da es sich hierbei um klassisches Versicherungsrecht handelt. Der Anwalt im Sozialrecht ist oft nur bei gesetzlichen Krankenkassen tätig.
Wenn Sie Probleme mit der Rentenversicherung haben, zum Beispiel bei der Beantragung von Erwerbsminderungsrente, Witwenrente, Altersrente etc. oder Sie sonstige Fragen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung haben, dann ist ein Anwalt im Sozialrecht der richtige Rechtsanwalt für Sie.
Sonstige Fragen
Mandate beginnen bei mir zunächst mit einem Erstberatungsgespräch. In diesem werden wir zusammen Ihre Rechtsangelegenheit besprechen und ich kann Ihnen aufzeigen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, ob Ihre Angelegenheit Aussicht auf Erfolg hat und wie ich Ihnen hilfreich beiseite stehen kann. Es handelt sich hierbei also nicht nur um ein Kennenlerngespräch, sondern Sie erhalten eine fundierte und persönliche Beratung in Ihrer Sache. Deshalb ist auch dieses Gespräch kostenpflichtig. Mehr zu den Kosten erfahren Sie hier.
In vielen Angelegenheiten genügt den Mandanten eine solche erste Orientierung. Sollte in Ihrer Sache jedoch auch eine anwaltliche Tätigkeit erforderlich sein, kann ich diese Vertretung natürlich übernehmen. Wir besprechen im Rahmen der Erstberatung gemeinsam, welche Tätigkeit möglich und erforderlich ist und welche Kosten dadurch entstehen. Sie können dann in aller Ruhe entscheiden, ob Sie mich mit der Vertretung beauftragen wollen. Ich benötige hierfür eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht, mit welcher das Mandatsverhältnis für die Vertretung zustande kommt.
Einen Termin zur Erstberatung können Sie ganz einfach entweder telefonisch oder über diese Homepage vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Fachanwälte verfügen über besondere Qualifikationen im jeweiligen Gebiet. Den Fachanwaltstitel erhält nur, wer sowohl theoretische als auch praktische Erfahrung in seinem Rechtsgebiet nachweisen kann.
Dies bedeutet, dass jeder Fachanwalt zunächst einen sogenannten Fachanwaltslehrgang absolvieren muss. Dieser beinhaltet mindestens 120 Zeitstunden und wird mit entsprechenden Leistungskontrollen beendet. Hinzu kommt der Nachweis für besondere praktische Erfahrungen. So muss der Fachanwalt für Familienrecht bei seiner zuständigen Kammer die Bearbeitung von 120 Fällen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung in seinem Fachgebiet nachweisen. Der Fachanwalt für Sozialrecht muss den Nachweis für 60 Fälle erbringen.
Erst bei Nachweis dieser Voraussetzungen wird dem Rechtsanwalt der Titel des Fachanwalts verlieren.
Hinzu kommt, dass die Führung dieses Titels voraussetzt, dass man sich jährlich im jeweiligen Fachgebiet fortgebildet. Es gibt somit eine Pflicht zur Fortbildung, welche für jedes Fachgebiet mindestens 15 Zeitstunden beanspruchen muss.
Dieser Fortbildungspflicht komme ich natürlich jährlich nach, wie Sie hier sehen können.
Um Ihre Angelegenheit auch bereits in der Erstberatung ausführlich besprechen zu können, benötige ich hierfür alle wesentlichen Informationen.
Im Sozialrecht handelt es sich hierbei jedenfalls um die Bescheide, welche Sie für unzutreffend halten. Sowohl diese als auch bereits erfolgten Schriftverkehr sollten Sie daher bitte mitbringen.
Im Familienrecht genügen für eine Erstberatung zumeist Informationen Ihrerseits zu den tatsächlichen und finanziellen Verhältnissen. Hierüber sollten Sie also einen Überblick haben. Sollten Sie bereits ein Anwaltsschreiben erhalten haben, ist es natürlich sinnvoll, wenn Sie dieses ebenfalls mitbringen. Sofern Sie die Beratung zu einem bestehenden Ehevertrag wünschen, muss diese natürlich für eine Beurteilung mitgebracht werden.
Natürlich besprechen wir sodann der Erstberatung, welche weiteren Unterlagen gegebenenfalls für die weitere Bearbeitung Ihres Mandats erforderlich werden. Sollten Sie die Einreichung der Scheidung beabsichtigen, kann diese nach unserem Erstberatungsgespräch umgehend eingereicht werden, wenn Sie bereits die Heiratsurkunde, einen etwaigen Ehevertrag sowie die Geburtsurkunden minderjähriger Kinder mitbringen.
Sollten Sie Ihre Angelegenheit über die Rechtsschutzversicherung abrechnen wollen, benötige ich zudem die entsprechenden Versicherungsdaten.
Sofern Sie Beratungshilfe (gibt es nicht in Hamburg!) beanspruchen möchten, ist zur Erstberatung der Beratungshilfeschein mitzubringen.
Oft enthalten Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherungen den Hinweis auf konkrete Rechtsanwaltskanzleien. Hierbei handelt es sich allenfalls um Empfehlungen der Rechtsschutzversicherung. Diese kommen dadurch zustande, dass die Rechtschutzversicherungen Kooperationsverträge mit Anwälten haben, die sodann meist zu günstigeren Konditionen mit der Rechtsschutzversicherung abrechnen.
Eine Verpflichtung diese Rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen, besteht jedoch nicht.
Ich kann Sie bundesweit vor allen deutschen Gerichten, außer dem Bundesgerichtshof, vertreten. Da ich vollständig digital arbeite, sind sowohl Erstberatungsgespräche sowie die Kommunikation auch bei weiter entfernten Orten der Mandanten überhaupt kein Problem.
Sollte es zu einem Gerichtstermin in Ihrer Angelegenheit kommen, werde ich diesen entweder persönlich (vor Ort oder per Video) wahrnehmen oder einen Terminvertreter vor Ort beauftragen.
Sie haben noch weitere Fragen?
Sollten noch Fragen offen geblieben sein, melden Sie sich bei mir, ich helfe gern!
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