Fortbildung
Das Recht ist vielfältig und stets im Wandel. Daher ist eine Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung für eine erfolgreiche Durchsetzung der Mandanteninteressen zwingend erforderlich.
Meine Schwerpunkte liegen im Familien- und Sozialrecht. Aufgrund meiner praktischen Erfahrung darf ich die Titel Fachanwältin für Familienrecht und Fachanwältin für Sozialrecht tragen. Als Fachanwältin bin ich zur jährlichen Fortbildung verpflichtet, da der Titel ansonsten aberkannt wird. Ich bilde mich ständig weiter, um Sie so stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung beraten und vertreten zu können.
Aufgrund meiner umfangreichen Weiterbildungen erfülle ich die Voraussetzungen zur Nutzung des Fortbildungszertifikats der Bundesrechtsanwaltskammer.
Zudem lasse ich mir meine Fortbildungen seit dem Jahr 2009 durch den Deutschen Anwaltsverein entsprechend bescheinigen.
Fortbildungsbescheinigungen
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