Der Volljährigenunterhalt
Der Volljährigenunterhalt ist auch Kindesunterhalt. Aufgrund der Volljährigkeit des Kindes und der damit einhergehenden grundsätzlichen Eigenverantwortung sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Ab der Volljährigkeit sind beide Elternteile zur Zahlung eines Barunterhaltes verpflichtet. Da das Kind nunmehr (nach Ansicht des Gesetzgebers) keiner Betreuung mehr bedarf, kann auch der Elternteil, bei welchem das Kind evtl. weiterhin lebt, seiner Verpflichtung zum Kindesunterhalt nicht durch Betreuung, also nicht durch Naturalleistungen nachkommen.
Aufgrund der Verpflichtung beider Eltern zur Zahlung einer sog. Geldrente richtet sich auch die Höhe des Unterhaltes nach dem zusammengerechneten Nettoeinkommen beider Elternteile. Der Unterhaltsbetrag ist sodann aus der jeweiligen Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle anhand der 4. Altersstufe abzulesen. Sofern jedoch das volljährige Kind bereits einen eigenen Hausstand hat, sehen die Leitlinien der Oberlandesgerichte einen pauschalen Unterhaltsbedarf von derzeit EUR 930,00 vor.
Der sich so ermittelnde Unterhaltsbedarf kann jedoch bereits (teilweise) durch Eigeneinkommen des Kindes gedeckt sein. Zudem ist der Bezug des Kindergeldes zu berücksichtigen.
Welcher Elternteil den Gesamtbedarf in welcher Höhe zu begleichen hat, ist nach dem Verhältnis beider Einkommen zueinander zu ermitteln. Dabei ist jedoch auch der Selbstbehalt der Eltern gegenüber volljährigen Kindern zu berücksichtigen, welcher derzeit bei EUR 1.750,00 liegt.
Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen, wenn die Eltern das Gefühl haben, dass das volljährige Kind seiner Ausbildung nicht im erforderlichen Umfang nachkommt. Es stellt sich dabei oft die Frage, ob das Kind seine Ausbildung mit der nötigen Zielstrebigkeit verfolgt. Hier kann im Einzelfall ein Unterhaltsanspruch des Kindes wegen Verletzung der Rücksichtnahmepflicht entfallen. Jedoch führt nicht gleich jedes Versagen des Kindes zum Ausschluss des Unterhaltsanspruches. Eine Überprüfung durch einen Rechtsanwalt ist insofern immer ratsam.
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