Die eingetragene Lebenspartnerschaft
Das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts in der Bundesrepublik Deutschland die Begründung einer Lebenspartnerschaft. Die Rechtsfolgen der Lebenspartnerschaft sind den Rechtsfolgen der Ehe zum größten Teil nachgebildet. Da ich mich auf das Familienrecht spezialisiert habe, kann ich Ihnen somit auch in allen aufkommenden Fragen des Lebenspartnerschaftsrechts hilfreich zur Seite stehen.
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