Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Das Familienrecht regelt u.a., welche Rechtsfolgen für den Fall einer Scheidung eintreten. So leben Ehegatten zum Beispiel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes regeln. Es entstehen Unterhaltsverpflichtungen, die auch weit über die Scheidung hinaus gehen können und das Gesetz sieht bei einer Ehedauer von mehr als 3 Jahren die automatische Durchführung des Versorgungsausgleiches vor.

Nicht für alle Ehepaare und Lebensmodelle passen diese Vorstellungen des Gesetzgebers. Mit einem Ehevertrag können Sie sowohl vor der Eheschließung, aber auch noch zu jedem Zeitpunkt während der Ehe für Ihre Ehe andere Regelungen vereinbaren, die rechtlichen Auswirkungen einer Scheidung selber gestalten und damit vom gesetzlichen Scheidungsfolgenrecht abweichen.
Erforderlich kann ein Ehevertrag sein, wenn ein Ehegatte unternehmerisch oder freiberuflich tätig ist und der Betrieb im Falle einer Scheidung durch den gesetzlich vorgesehenen Vermögensausgleich in eine Schieflage geraten würde. Auch bei einer sog. phasenverschobenen Ehe, also bei Eheleuten mit hohem Altersunterschied kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Sollten Sie bereits vor der Ehe über Barvermögen oder Immobilien verfügen, kann ein Ehevertrag ebenfalls von Vorteil sein.
Durch den Abschluss eines Ehevertrages haben die Eheleute bereits während der Ehe Rechtssicherheit und können künftige Streitigkeiten im Falle einer Trennung von vornherein vermeiden.
Sofern ein Ehevertrag nicht geschlossen wurde und die Eheleute sich trennen und scheiden lassen wollen, besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer sog. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese Unterform des Ehevertrages regelt nach einer bereits erfolgten Trennung mögliche Scheidungsfolgen, wie nachehelichen Unterhalt, den Versorgungsausgleich oder die Vermögensauseinandersetzung. Auch Fragen zum Kindesunterhalt oder andere Regelungen zu problematischen Punkten können mit aufgenommen werden.
Natürlich müssen sich die von den (zukünftigen) Ehegatten getroffenen Regelungen an das Gesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung halten.
Durch ein erstes Beratungsgespräch können wir zusammen erörtern, welche Regelungen möglich und für Sie sinnvoll sind und ob ein Ehevertrag überhaupt erforderlich ist. Als Fachanwältin für Familienrecht kann ich natürlich auch die konkrete Ausformulierung des Ehevertrages vornehmen, welcher sodann von einem Notar zu beurkunden ist.
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