Vaterschaftsfeststellungen und Vaterschaftsanfechtungen
Während die Frage nach der Mutter eines Kindes eindeutig zu beantworten ist, wird die Frage nach der Vaterschaft eines Mannes immer wieder in gerichtlichen Verfahren thematisiert. Sowohl Zweifel einiger vermeintlicher Väter als auch die Unkenntnis einiger Mütter können zu Vaterschaftsanfechtungen oder -feststellungen führen. Beide Verfahren sind mit Hilfe der Gerichte durchzuführen und unterscheiden sich insofern von der freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft.
Rechtlich gesehen ist der Mann Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war. Die Vaterschaftszuordnung für ein Kind, dessen Mutter zur Zeit der Geburt nicht verheiratet war, erfolgt dagegen entweder im Wege der Vaterschaftsanerkennung oder der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung.
Die Feststellung der Vaterschaft hat enorme Bedeutung, denn an ihr sind eine Vielzahl rechtlicher Konsequenzen geknüpft. Mit der Vaterschaftsfeststellung wird die Verwandtschaft des Kindes zu dem Mann begründet. Hierdurch erhält das Kind einen Unterhaltsanspruch und ein eigenes Erbrecht. Zudem hat auch die Kindesmutter einen eigenen Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegen den Vater.
Sofern der Mann nicht bereits aufgrund der Ehe mit der Kindesmutter als Vater feststeht, kann er seine Vaterschaft freiwillig bei einer dafür zuständigen Stelle anerkennen und beurkunden lassen. Weigert er sich jedoch, besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung, bei welcher ein Abstammungsgutachten eingeholt wird.
Sowohl der (rechtliche) Vater, die Mutter und das Kind haben einen Anspruch gegen die jeweils anderen Beteiligten auf Klärung der Abstammung. In einem gesonderten Verfahren kann die Einwilligung zu einem genetischen Abstammungsgutachten und die Duldung der Entnahme einer genetischen Probe verlangt werden. Das Ergebnis dieses Verfahrens kann sodann in einem folgenden Vaterschaftsanfechtungsverfahren als Beweismittel herangezogen werden.
Sofern an einer Vaterschaft Zweifel bestehen, sollte das Anfechtungsverfahren schnellst möglich durchgeführt werden, denn eine Anfechtung der Vaterschaft ist nur innerhalb einer Frist von 2 Jahren möglich!
Als Fachanwältin für Familienrecht bin ich Ihnen gerne bei der Klärung der Vaterschaft behilflich.
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