
Das Arbeitslosengeld I
Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt.
Bei jeder dieser Anspruchsvoraussetzungen kann es Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit geben. So werden z.B. oft Sperrzeiten verhängt, weil die Arbeitslosmeldung zu spät erfolgte oder ein Aufhebungsvertrag geschlossen wurde.
Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch, wenn Sie noch in einem Arbeitsverhältnis stehen, jedoch bereits 78 Wochen Krankengeld bezogen haben und der Krankengeldanspruch durch sog. Aussteuerung endet. Dann kommt es oft zum Streit über die Verfügbarkeit und es ist zu klären, ob die Nahtlosigkeitsregelung Anwendung findet.
Auch die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes gilt es zu überprüfen. Grundsätzlich erhält man 60% oder 67% des letzten Nettogehaltes, welches der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erhalten hat. Aber welcher Zeitraum ist der Bemessungszeitraum und welche Einkünfte werden berücksichtigt?
Gerne überprüfe ich Ihren Leistungsbescheid oder bin Ihnen behilflich, wenn die Bundesagentur für Arbeit Leistungen zu Unrecht ablehnt.
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