Das Recht der Ausbildungsförderung nach dem BAföG
Das Recht der Ausbildungsförderung nach dem BAföG umfasst eine Bandbreite von Problemen. Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung des Darlehens können sich Fragen zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ausbildungsförderung stellen. Sollten Ihnen BAföG-Leistungen abgelehnt werden, stehe ich Ihnen gerne beratend zur Seite und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Jedoch auch Jahre nach der Inanspruchnahme, insbesondere wenn der Darlehensnehmer zur Rückzahlung des Darlehens aufgefordert wird, kann eine genaue Auseinandersetzung mit dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erforderlich werden.
Zudem kommt es auch immer wieder nach dem BAföG-Bezug zu einem Datenabgleich, welcher nicht selten Fragen zu dem bei Antragstellung (nicht) angegebenen Vermögen aufwirft. Hierbei kann es sich um bewusst verschwiegenes Vermögen handeln. Denkbar sind jedoch auch Fallkonstellationen, bei denen Eltern Vermögen auf Konten oder in Depots der Kinder angelegt haben, mit der internen Absprache, dass dieses Geld nur den Eltern zur Verfügung stehen soll. Hier stellt sich die Frage, ob tatsächlich ein Treuhandverhältnis vorliegt und wie dieses nachgewiesen werden kann. Zudem sind auch die Fälle problematisch, bei denen vor Antragstellung Gelder ohne erkennbaren Grund auf Dritte übertragen wurden. Nimmt das BAföG-Amt eine rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung an, hebt es die ursprüngliche BAföG-Bewilligung auf und verlangt die gezahlten Leistungen zurück.
Gerne berate ich Sie in diesen Fällen zu den Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsmittels und vertrete Sie im Widerspruchs- oder Klagverfahren.
Bitte beachten Sie, dass bei verschwiegenem Vermögen auch immer damit zu rechnen ist, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Sozialleistungsbetrugs (§ 263 StGB) eingeleitet wird. Ein solches strafrechtliches Verfahren ist rechtlich unabhängig vom sozialrechtlichen Erstattungsverfahren. Sie sollten sich in einem solchen Fall also auch um eine anwaltliche Vertretung im Strafrecht kümmern. Ich vertrete Sie ausschließlich im sozialrechtlichen Verfahren und kann eine strafrechtliche Vertretung nicht übernehmen.
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