Die gesetzliche Krankenversicherung
Seit dem Kalenderjahr 2009 besteht für alle Bürger in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Durch eine Vielzahl von Gesundheitsreformen ist es zu immer mehr Einsparungen gekommen, so dass kranke Menschen oftmals nicht die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen.
Der Bereich des Krankenversicherungsrechts umfasst u.a. die Fragestellung, ob Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit zu zahlen ist. Häufig wird die Arbeitsunfähigkeit von Krankenkassen nicht anerkannt und somit die Zahlung von Krankengeld abgelehnt. Strittig kann auch sein, ob wegen der aktuellen Krankheit innerhalb der gesetzlichen Blockfrist bereits mehr als 78 Wochen Krankengeld gezahlt wurde, also wegen dieser Krankheit bereits "ausgesteuert" wurde. Mit Ablehnung der Krankengeldzahlung stellen sich für den Versicherten nicht nur Fragen des Versicherungsschutzes, sondern auch der existentiellen Grundlage, so dass sofortige anwaltliche Hilfe ratsam ist.
Ein weiterer großer Bereich ist die Verschreibung von Heil- und Hilfsmitteln (z.B. C-Leg, Hörgeräte etc.). Zu Zeiten leerer Kassen werden leider immer öfter erforderliche Behandlungen oder Medikamente abgelehnt, da die medizinische Notwendigkeit durch die Krankenkasse verneint wird. Mit Hilfe der bestehenden Rechtsmittel oder auch im Wege einer einstweiligen Anordnung helfe ich Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Zu benennen sind ferner noch die Probleme bzgl. der grundsätzlichen Versicherungspflicht. Die gesetzliche Krankenversicherung ist im Grundsatz als Pflichtversicherung ausgestaltet. Dies bedeutet, dass jedermann, der eine Beschäftigung als Arbeitnehmer aufnimmt und damit mehr als EUR 538,00 brutto monatlich verdient, kraft Gesetzes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Eines Antrages bedarf es hierfür nicht. Oftmals ist aber gerade streitig, ob jemand Arbeitnehmer und damit versicherungspflichtig ist.
Versicherungsfreiheit besteht zudem gem. §§ 6, 7 SGB V für Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.
Gerne überprüfe ich für Sie, ob bei Ihnen Versicherungspflicht besteht.
Bitte beachten Sie aber, dass ich als Fachanwältin für Sozialrecht Sie ausschließlich im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht vertrete. Sollten Sie Probleme mit einem privaten Versicherungsunternehmen haben, wird Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiterhelfen können.
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