Die gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet den Menschen Hilfe, die aufgrund ihrer Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind sich selbst im Alltag allein zu versorgen. Im Bereich des Pflegeversicherungsrechts vertrete ich u.a. Privatpersonen bei der Frage nach der Eingruppierung in den richtigen Pflegegrad, welcher für die Höhe des Pflegegeldes maßgeblich ist.
Ausgangspunkt und größter Streitpunkt zwischen Versicherten und Pflegekasse ist das Maß der Pflegebedürftigkeit. Um dies beurteilen zu können, schaltet die Pflegeversicherung den MDK ein, welcher eine Begutachtung meist im häuslichen Umfeld vornimmt. Hier kommt es immer wieder zu unzureichenden Begutachtungen, viele Mandanten fühlen sich nicht genügend gesehen. Ich kann Ihnen als Fachanwältin für Sozialrecht helfen Ihren Standpunkt gegenüber der Pflegekasse zu verdeutlichen und Ihren tatsächlichen pflegerischen Bedarf klar und verständlich zu formulieren.
Steht ein Pflegegrad erst einmal fest, gewährt die gesetzliche Pflegeversicherung Hilfe in Form von Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder kombinierten Leistungen. Als weitere Hilfen kommen die Versorgung mit Hilfsmitteln und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Betracht.
Im Zusammenhang mit den erforderlichen Pflegeleistungen steht für Angehörige oft auch die Frage der Finanzierung. Vorrangig tritt hier der Sozialhilfeträger ein und übernimmt vorerst die Kosten. Dieser prüft jedoch zumeist im Nachgang, ob die gewährte Sozialhilfe von den Angehörigen als Elternunterhalt zurückgefordert werden kann. Die Frage des Elternunterhaltes betrifft damit auch sozialrechtliche Komponenten, ist jedoch überwiegend von familienrechtlichen Problemstellungen gekennzeichnet. Als Fachanwältin für Familienrecht und Autorin des (nicht mehr vertriebenen) E-Books "Eltern im Pflegeheim" beschäftige ich mich täglich mit unterhaltsrechtlichen Fragestellungen und kann Ihnen auch in diesem Bereich kompetent bei Seite stehen (Hier können Sie mehr zum Elternunterhalt lesen).
Bitte beachten Sie, dass ich als Fachanwältin für Sozialrecht Sie ausschließlich im gesetzlichen Pflegeversicherungsrecht vertrete. Sollten Sie Probleme mit einem privaten Versicherungsunternehmen haben, wird Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiterhelfen können.
Beratungstermin vereinbaren
Sie möchten eine Beratung vereinbaren? Über den unten stehenden Button kommen Sie zu einem Kontaktformular in dem Sie Ihren Wunschtermin und Ihr Anliegen angeben können. Ich werde mich kurzfristig bei Ihnen melden.
E-Mail-Beratung
Sie haben eine juristische Frage zu einem klar umrissenen Sachverhalt? Für solche Fälle biete ich eine reine und unkomplizierte E-Mailberatung an. Bitte füllen Sie dazu den Fragebogen aus. Für diesen und weitere Informationen gehen Sie bitte den Weg über den Button.
Video-Beratung
Neben der persönlichen Beratung vor Ort steht Ihnen auch die Möglichkeit einer reinen Video-Beratung zur Verfügung oder eine Mischung aus persönlicher und Video-Beratung, so dass Sie passend zur Ihrer aktuellen Situation flexibel Termine vereinbaren können.