Die gesetzliche Rentenversicherung
Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist im Wesentlichen im SGB VI geregelt. Das Rentenrecht sieht eine Vielzahl von Leistungen vor, wobei insbesondere die Altersrenten und Renten wegen Erwerbsunfähigkeit (Erwerbsminderungsrente) sowie Hinterbliebenenrenten und Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation hervorzuheben sind.
Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit sind dabei alle Fragen um den Bezug von Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Viele beantragte Erwerbsminderungsrenten werden von der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt, da diese eine Erwerbsfähigkeit von mehr als 6 Stunden für gegeben hält. Hier ist insbesondere mit Hilfe von ärztlichen Sachverständigen zu klären, ob nicht doch eine volle Erwerbsminderung, d.h. eine Leistungsfähigkeit von weniger als 3 Stunden täglich oder jedenfalls eine teilweise Erwerbsminderung, d.h. eine Erwerbsfähigkeit von mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden täglich vorliegt.
Auch im Hinblick der weiteren Rentenarten (Witwenrente, Altersrente, Waisenrente etc.) stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Sozialrecht gerne beratend zur Seite. Hier können u.a. Fragen zur Anerkennung rentenrechtlicher Zeiten sowie der Rentenhöhe bzw. den Rentenabschlägen geklärt werden.
Zudem geht es nicht selten um die Bewilligung von medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsleistungen. Kuren können unter bestimmten Voraussetzungen auch beim Rentenversicherungsträger als zuständigen Leistungsträger beantragt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt stellen sog. Statusfeststellungsverfahren dar. Gerne berate und vertrete ich sowohl Privatpersonen als auch Arbeitgeber vor der sog. Clearingstelle bei der Frage, ob eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht.
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