Die gesetzliche Unfallversicherung
Unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht nicht nur der klassische Arbeitnehmer, sondern darüber hinaus z. B. auch ehrenamtlich Tätige, Schüler und Studenten oder Blutspender. Kommt es zu einem versicherten Ereignis (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) können Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beansprucht werden
Leistungen, wie z.B. Verletztenrente, Verletztengeld, Übernahme medizinischer und beruflicher Rehabilitation einschließlich Hilfsmittel werden oftmals abgelehnt, weil bereits das Vorliegen eines Arbeitsunfalles von der Berufsgenossenschaft verneint wird. Hier stellt sich u.a. die Frage, ob das Ereignis als sog. Wegeunfall noch versichert war oder ob tatsächlich ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis vorliegt. Hier handelt es sich überwiegend um rein juristische Fragestellungen, so dass ich Ihnen bei der Durchsetzung entsprechender Ansprüche als Fachanwältin für Sozialrecht kompetent zur Verfügung stehe.
Die gesetzliche Unfallversicherung muss ferner Leistungen bei Vorliegen einer sog. Berufskrankheit erbringen. Auch in diesem Bereich kann ich Ihnen beratend und vertretend zur Seite stehen.
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