Wohngeld
Ein Anspruch auf Wohngeld können Sie sowohl als Mieter als auch als Eigentümer haben. Voraussetzung ist, dass Sie ein bestimmtes Mindesteinkommen haben, damit Sie Ihren Lebensunterhalt zusammen mit dem Wohngeld selber finanzieren können. Wird dieses Mindesteinkommen nicht erzielt und wäre man auch mit einem Wohngeldzuschuss weiterhin sozialhilfebedürftig, besteht ein Anspruch auf das Bürgergeld und der Antrag auf Wohngeld wird abgelehnt.
Zumeist sind insbesondere Fragen zur Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens problematisch und Gegenstand der Rechtsstreitigkeiten. Die Berechnung der Höhe des Wohngeldes hingegen folgt einer mathematischen Formel, ist bei den Ämtern PC-gesteuert und spielt daher eine eher untergeordnete Rolle.
Sollten Sie Probleme im Zusammenhang mit der Bewilligung von Wohngeld haben, bin ich als Fachanwältin für Sozialrecht für Sie die richtige Ansprechpartnerin.
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