
Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich – Ihre nachträglichen Ansprüche sichern
Bei der Scheidung wurde kein vollständiger Versorgungsausgleich durchgeführt?
Wenn Ihr geschiedener Ehepartner inzwischen Rente oder eine betriebliche Versorgung erhält, kann Ihnen ein schuldrechtlicher Ausgleich zustehen.
Ich prüfe und vertrete Ihre Ansprüche bundesweit – kompetent und zielgerichtet.
Wann ist der schuldrechtliche Versorgungsausgleich relevant?
- Im Scheidungsverfahren wurde kein Ausgleich bestimmter Anrechte vorgenommen
- Ein Vorbehalt oder Ausschluss des Versorgungsausgleichs liegt vor
- Ihr geschiedener Ehepartner bezieht bereits eine Rente und Sie erhalten ebenfalls bereits Rente oder der Rentenbezug steht kurz bevor
Ihre Vorteile durch einen schuldrechtlichen Ausgleich
- Monatliche Zahlungen durch den ausgleichspflichtigen Ex-Ehegatten oder dem Versorgungsträger des Ehegatten
- Gleichstellung Ihrer Versorgungsansprüche mit der ehezeitlichen Versorgung des Partners
Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten
- Scheidungsbeschluss mit Ausspruch zum Versorgungsausgleich
- Rentenbescheid des Ex-Ehepartners (soweit verfügbar)
- Eigener aktueller Rentenverlauf oder Renteninformation
- Schriftverkehr mit Versorgungsträgern oder Gericht
So gehen wir vor
- Prüfung Ihrer Unterlagen und der bestehenden Versorgungssituation
- Beratung zur Erfolgsaussicht
- Erstellung und Einreichung des Antrags beim zuständigen Familiengericht
- Durchsetzung der monatlichen Zahlungsverpflichtung
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Ich biete Ihnen eine zielgerichtete und fundierte Vertretung in allen Fragen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.
Kontakt
Ich biete sowohl persönliche Beratungstermine vor Ort als auch die Möglichkeit einer Beratung per Video, Mail oder Telefon an, um Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs zu ermöglichen.
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Tel: 040 / 79 69 14 94
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